01
Erste Schritte
Arzt für Totenbescheinigung, Bestattung, Standesamt. Das Standesamt verständigt das Bezirksgericht, das den Gerichtskommissär bestellt. Angehörige müssen das Verfahren nicht selbst eröffnen.
02
Geräte und Konten
Nichts löschen, nichts umbuchen, nichts kündigen, was nicht laufend Kosten verursacht. Das Smartphone aufbewahren und nicht zurücksetzen – es ist der Schlüssel zu allem Digitalen. Zugriffe auf Konten vor der Einantwortung können rechtlich problematisch sein.
03
Sammeln, nicht handeln
Unterlagen, Kontoauszüge, Hinweise auf Online-Konten zusammenstellen. Beim ersten Termin mit dem Gerichtskommissär zählt Vollständigkeit, nicht Geschwindigkeit.